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Ihre Kanzlei LIFE SCIENCES LAW - Ralph Schäfer – Rechtsanwalt.
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Montag – Samstag 08:00 – 22:00 Uhr
Das Kosmetikrecht bildet den verbindlichen Rahmen für die Sicherheit, Qualität, Kennzeichnung und Vermarktung kosmetischer Mittel in der Europäischen Union. Grundlage ist die EU-Kosmetikverordnung, ergänzt durch nationale Anforderungen, Normen und Marktüberwachungsstrukturen. Für Hersteller, Importeure, Markeninhaber und Händler ist die rechtskonforme Umsetzung entscheidend, um Produkte sicher in den Verkehr zu bringen und rechtliche Risiken frühzeitig auszuschließen.
Life Sciences Law unterstützt Unternehmen, Start-ups, Labore, Onlineshops und Marken im gesamten Lebenszyklus kosmetischer Produkte. Die Beratung verbindet regulatorische Expertise mit praktischem Branchenverständnis und schafft damit Sicherheit bei der Entwicklung, Prüfung und Vermarktung kosmetischer Mittel – von klassischen Beauty-Produkten bis zu innovativen Wirkstoffkosmetika und neuen digitalen Vertriebskonzepten.
Die EU-Kosmetikverordnung legt für jedes kosmetische Produkt verbindlich fest, wie Sicherheit, Zusammensetzung, Kennzeichnung, Verpackung und Marktüberwachung auszusehen haben. Gleichzeitig gewinnen neue Trends wie Naturkosmetik, vegane Formulierungen, CBD-Produkte, personalisierte Kosmetik oder digitale Vermarktungsmodelle an Bedeutung.
Hersteller und Händler müssen dabei sicherstellen, dass
Life Sciences Law begleitet Unternehmen durch alle rechtlichen Schritte – vom Aufbau regulatorischer Grundlagen bis zur Absicherung im täglichen Geschäftsbetrieb.
Die Sicherheit kosmetischer Mittel ist der zentrale Prüfstein des Kosmetikrechts. Jedes Produkt benötigt eine belastbare Sicherheitsbewertung, ein vollständiges Produktdossier und eine konsequente Kosmetik Compliance. Dies gilt besonders für neue Formulierungen, Nanomaterialien, CMR-Stoffe oder innovative Konservierungssysteme.
Unternehmen müssen nachweisen, dass Inhaltsstoffe zulässig sind und keine Gesundheitsrisiken bestehen. Auch Trends wie Mikroplastik-Alternativen oder vegane und personalisierte Kosmetik erhöhen die regulatorischen Anforderungen.
Eine klare regulatorische Grundlage schafft Sicherheit für Produktentwicklung und Marktpositionierung.
Korrekte Kennzeichnung entscheidet über Verkehrsfähigkeit und Verbrauchervertrauen. Dazu gehören INCI-Deklaration, Pflichtangaben, Haltbarkeit, Chargencodes und sprachliche Anforderungen. Fehler in der Etikettierung führen schnell zu Beanstandungen oder Abmahnungen.
Auch Kosmetik Siegel, QR-Codes für digitale Pflichtinformationen und Nachhaltigkeitskennzeichnungen gewinnen an Bedeutung. Unternehmen benötigen hier klare rechtliche Leitlinien, um Transparenz zu fördern und zugleich Greenwashing-Risiken zu vermeiden.
So wird die Verpackung zu einem rechtssicheren und wirkungsvollen Kommunikationsinstrument.
Werbeaussagen müssen belegbar und nicht irreführend sein. Gerade in der Kosmetikbranche entstehen schnell Grenzfälle, etwa bei Wirkversprechen, Anti-Aging-Claims oder botanischen Wirkstoffen.
Auch Social-Media-Kampagnen und Influencer-Marketing erfordern rechtliche Prüfung, da unzulässige Aussagen oft zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Eine klare Claim Kontrolle schützt vor Risiken und erleichtert kreative Kommunikation.
Rechtskonformes Marketing stärkt Markenposition und Produktsicherheit.
Kosmetikentwicklung und Kosmetikproduktion erfordern frühzeitige regulatorische Begleitung. Bereits bei der Formulierung müssen die Zulässigkeit der Inhaltsstoffe, Claims und potenzielle Abgrenzungsfragen berücksichtigt werden.
Ein vollständiges Produktdossier, die Verantwortliche Person und die CPNP-Notifizierung sind Voraussetzung für den Markteintritt. Für den Import von kosmetischen Mitteln gelten zusätzliche Vorgaben zu Dokumentation, GMP, Verkehrsfähigkeit und Qualitätsnachweisen.
Eine strukturierte regulatorische Planung verhindert Verzögerungen und minimiert Haftungsrisiken.
Naturkosmetik, vegane Formulierungen, Bio-Standards, nachhaltige Rohstoffe und personalisierte Kosmetik gewinnen stark an Bedeutung. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen – insbesondere bei Claims wie „natürlich“, „clean“, „vegan“ oder „frei von“.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass Formulierungen, Siegel und Werbeaussagen die strengen Vorgaben erfüllen. Besonderes Augenmerk gilt Greenwashing-Risiken, CBD-Kosmetik und innovativen, technologiebasierten Produktkonzepten.
Klare Leitlinien schaffen Sicherheit in einem hochdynamischen Markt.
Händler und Beauty-Salons tragen Verantwortung für die Einhaltung aller kosmetikrechtlichen Vorgaben. Online-Shops müssen prüfen, ob Kennzeichnung, Produktinformationen und Pflichtangaben vollständig sind.
Bei kosmetischen Dienstleistungen wie Microneedling, Peelings, Laser- oder Permanent-Make-up-Verfahren entstehen häufig Grenzbereiche zum Medizinprodukterecht, die rechtliche Einordnung erfordern.
Durch klare Prozesse lassen sich Haftungs- und Wettbewerbsrisiken wirksam reduzieren.
Life Sciences Law verbindet spezialisierte Rechtsberatung mit echter Führungserfahrung aus der Life-Sciences-Branche. Ralph Schäfer ist seit 27 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und ist seitdem in unterschiedlichen Rollen als Unternehmensjurist, intern und extern, und Geschäftsleiter in internationalen Unternehmen, u.a. als General Counsel und Vorstand eines börsennotierten Biotechunternehmens, und Verbänden tätig.
Dazu gehören unter anderem:
Diese Kombination aus juristischer Expertise und operativer Managementpraxis ermöglicht Beratung, die rechtlich präzise, wirtschaftlich tragfähig und praktisch umsetzbar ist. Die Kanzlei steht für eine persönliche, pragmatische und ethisch ausgerichtete Begleitung im hochregulierten Life-Sciences-Umfeld.
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Montag – Samstag 08:00 – 22:00 Uhr
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