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Ihre Kanzlei LIFE SCIENCES LAW - Ralph Schäfer – Rechtsanwalt.
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Öffnungszeiten
Montag – Samstag 08:00 – 22:00 Uhr
Das Pharmarecht bildet die rechtliche Grundlage für die Entwicklung, Zulassung, Herstellung, den Vertrieb und die Überwachung von Arzneimitteln. Für Unternehmen im Life-Sciences-Bereich stellt es daher nicht nur eine regulatorische Hürde dar, sondern ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für sichere Produkte und nachhaltiges Wachstum.
Life Sciences Law unterstützt Unternehmen, Start-ups, Kliniken sowie ärztliche und nicht-ärztliche Leistungserbringer dabei, sich im komplexen Gefüge des Arzneimittelrechts sicher zu bewegen. Profitieren Sie von einer spezialisierten Beratung, die rechtliche Tiefenschärfe mit langjähriger Branchenerfahrung verbindet.
Das Arzneimittelgesetz (AMG) sowie europäische Regularien prägen jeden Schritt innerhalb des Produktlebenszyklus eines Arzneimittels. Die Anforderungen sind umfangreich, die Schnittstellen vielfältig und die Risiken hoch. Unternehmen benötigen klare Strukturen, um regulatorische Vorgaben, Risikomanagement und Compliance-Anforderungen sicher umzusetzen.
Mein Beratungsansatz verbindet juristische Präzision mit einem tiefen Verständnis für die internen Abläufe pharmazeutischer Unternehmen. Das Ergebnis: rechtskonforme Lösungen, die sich praktisch umsetzen lassen und Ihre Unternehmensziele unterstützen.
Die Arzneimittelzulassung umfasst komplexe nationale und europäische Verfahren. Bereits in der frühen Entwicklungsphase stellen sich zentrale Fragen zu Studienstrategie, Klassifizierung, Marktpositionierung und regulatorischen Optionen.
Neben der nationalen Zulassung spielen die zentrale Zulassung über die EMA, dezentrale Verfahren, klinische Prüfungen und Orphan-Drug-Programme eine wichtige Rolle. Auch Generika- und Biosimilarentwicklungen sowie Änderungsanzeigen oder Verlängerungen erfordern strukturiertes Vorgehen.
Ich unterstütze Sie insbesondere bei
Ziel ist ein effizienter Zulassungsprozess, der spätere Risiken minimiert und Ihnen frühzeitig Planungssicherheit ermöglicht.
Werbung für Arzneimittel ist streng reguliert – insbesondere bei Produkten, die sich an Verbraucher richten. Das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das AMG sowie branchenspezifische Compliance-Regelwerke bestimmen, wie Arzneimittel gegenüber Fachkreisen und Verbrauchern präsentiert werden dürfen. Gleichzeitig erfordert modernes Marketing Flexibilität: digitale Kanäle, Fachkommunikation, internationale Strategien.
Ich berate Sie insbesondere zu:
Die Beratung stellt sicher, dass Ihre Kommunikation rechtlich belastbar ist und zugleich Ihre Marktposition stärkt.
Mit der Markteinführung beginnt ein zentraler Abschnitt des Arzneimittelrechts: die kontinuierliche Überwachung von Risiken und Nebenwirkungen. Unternehmen müssen ein belastbares Pharmakovigilanzsystem vorhalten, UAW-Meldungen (Nebenwirkungen) erfassen und regelmäßig Sicherheitsberichte einreichen.
Ich unterstütze Sie beim Aufbau oder der Optimierung von Strukturen zur Pharmakovigilanz und beim Umgang mit behördlichen Anforderungen.
Dazu gehört unter anderem:
Sensible Themen wie Rückrufe oder Produktsperren werden mit größtmöglicher Professionalität und Diskretion begleitet.
Innovative Technologien, Kombinationsprodukte und neue Wirkansätze führen oft zu Abgrenzungsfragen zwischen Arzneimitteln, Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika. Gerade innovative Produkte lassen sich nicht immer eindeutig zuordnen. Die richtige Klassifizierung ist jedoch entscheidend für:
Grundlage ist die Prüfung der Zweckbestimmung sowie der Arzneimittel- und Heilmitteldefinitionen.
Ich analysiere Funktion, Zweckbestimmung und Produktpräsentation und erarbeite eine belastbare Einordnung nach deutschem und europäischem Recht.
Regulatorische Konflikte können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Behörden führen Audits, Inspektionen und Marktüberwachungsmaßnahmen durch, prüfen Werbeaussagen oder ordnen Einschränkungen des Inverkehrbringens an.
Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber:
Typische Fälle:
Die Beratung umfasst sowohl die rechtliche Beurteilung als auch die strategische Begleitung im Hintergrund.
Life Sciences Law verbindet spezialisierte Rechtsberatung mit echter Führungserfahrung aus der Life-Sciences-Branche. Ralph Schäfer ist seit 27 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und ist seitdem in unterschiedlichen Rollen als Unternehmensjurist, intern und extern, und Geschäftsleiter in internationalen Unternehmen, u.a. als General Counsel und Vorstand eines börsennotierten Biotechunternehmens, und Verbänden tätig.
Dazu gehören unter anderem:
Diese Kombination aus juristischer Expertise und operativer Managementpraxis ermöglicht Beratung, die rechtlich präzise, wirtschaftlich tragfähig und praktisch umsetzbar ist. Die Kanzlei steht für eine persönliche, pragmatische und ethisch ausgerichtete Begleitung im hochregulierten Life-Sciences-Umfeld.
Ihre Kanzlei LIFE SCIENCES LAW - Ralph Schäfer – Rechtsanwalt.
Montag – Samstag 08:00 – 22:00 Uhr
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