Wer auf Social Media mit „Wow-Effekt“-Fotos für Beauty-Behandlungen wirbt, muss sich künftig deutlich stärker zurückhalten: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vorher–Nachher-Darstellungen auch bei minimal-invasiven Eingriffen wie Hyaluron-Unterspritzungen unzulässig sind, wenn es um medizinisch nicht notwendige ästhetische Behandlungen geht.
Auslöser war ein Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale NRW und der Klinik-/Praxismarke Aesthetify GmbH, die u. a. über Instagram mit Vorher–Nachher-Fotos für Unterspritzungen geworben hatte.
Der BGH stellt klar: Auch eine Behandlung “mit der Spritze” kann ein operativ-plastisch-chirurgischer Eingriff im Sinne des Heilmittelwerberechts sein, wenn sie Form oder Gestalt verändert – etwa bei Nasen- oder Kinnkorrekturen durch Hyaluron. Entscheidend ist nicht das Skalpell, sondern der instrumentelle Eingriff (z. B. Kanüle/Spritze) zur Veränderung des Körpers.
Damit hat der BGH die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (u. a. Oberlandesgericht Hamm).
Der Gesetzgeber (und nun auch der BGH) zielt vor allem auf den Schutz vor Irreführung:
Im Mittelpunkt stand die Auseinandersetzung rund um die Aesthetify-Werbung im Netz. Die Verbraucherzentrale NRW sah in den Vergleichsbildern einen Verstoß gegen das HWG und klagte auf Unterlassung – mit Erfolg bis zum BGH.
Berichtet wurde im Zusammenhang mit dem Verfahren auch über die Selbstdarstellung der beiden als „Dr.“ bzw. ihre Qualifikationskommunikation; diese Punkte waren in der öffentlichen Debatte präsent, sind aber vom BGH-Urteil zum Werbeverbot der Bilder zu trennen.
Für Anbieter ästhetischer Behandlungen bedeutet die Entscheidung eine deutliche Einschränkung der bisherigen Werbepraxis. Vorher–Nachher-Bilder auf Websites, Social-Media-Kanälen oder in Online-Anzeigen können künftig wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Gleichzeitig weist die Verbraucherzentrale darauf hin, dass die praktische Durchsetzung weiterhin eine Herausforderung bleibt. Kontrollen sind begrenzt, sodass Hinweise aus der Öffentlichkeit auch künftig eine wichtige Rolle spielen werden. Dennoch soll das Urteil eine klare Signalwirkung entfalten.
Wer über eine ästhetische Unterspritzung nachdenkt, sollte sich nicht von idealisierten Darstellungen in sozialen Medien leiten lassen. Entscheidend sind vielmehr eine qualifizierte ärztliche Beratung, eine transparente Aufklärung über Risiken sowie realistische Erwartungen an das mögliche Ergebnis.
Der Gang zu erfahrenen Ärztinnen und Ärzten und ein ausführliches persönliches Gespräch bleiben der wichtigste Schutz vor Fehlentscheidungen.
Ihre Kanzlei LIFE SCIENCES LAW - Ralph Schäfer – Rechtsanwalt.