LIFE SCIENCES LAW – Ralph Schäfer – Rechtsanwalt – Ihr Partner für rechtliche Fragen in der Life Sciences-Branche

Kosmetikrecht – Rechtsberatung für Hersteller, Marken, Händler und Beauty-Innovationen

Rechtsanwalt Kosmetikrecht in München

Navigieren im Kosmetikrecht – klar, sicher, marktorientiert

Das Kosmetikrecht bildet den verbindlichen Rahmen für die Sicherheit, Qualität, Kennzeichnung und Vermarktung kosmetischer Mittel in der Europäischen Union. Grundlage ist die EU-Kosmetikverordnung, ergänzt durch nationale Anforderungen, Normen und Marktüberwachungsstrukturen. Für Hersteller, Importeure, Markeninhaber und Händler ist die rechtskonforme Umsetzung entscheidend, um Produkte sicher in den Verkehr zu bringen und rechtliche Risiken frühzeitig auszuschließen.

Life Sciences Law unterstützt Unternehmen, Start-ups, Labore, Onlineshops und Marken im gesamten Lebenszyklus kosmetischer Produkte. Die Beratung verbindet regulatorische Expertise mit praktischem Branchenverständnis und schafft damit Sicherheit bei der Entwicklung, Prüfung und Vermarktung kosmetischer Mittel – von klassischen Beauty-Produkten bis zu innovativen Wirkstoffkosmetika und neuen digitalen Vertriebskonzepten.

Leistungen im Kosmetikrecht

Die EU-Kosmetikverordnung legt für jedes kosmetische Produkt verbindlich fest, wie Sicherheit, Zusammensetzung, Kennzeichnung, Verpackung und Marktüberwachung auszusehen haben. Gleichzeitig gewinnen neue Trends wie Naturkosmetik, vegane Formulierungen, CBD-Produkte, personalisierte Kosmetik oder digitale Vermarktungsmodelle an Bedeutung.

Hersteller und Händler müssen dabei sicherstellen, dass

  • ein vollständiger Sicherheitsbericht vorliegt,
  • eine verantwortliche Person benannt ist,
  • Produkte korrekt gekennzeichnet und in CPNP notifiziert sind,
  • Werbeaussagen den rechtlichen Vorgaben entsprechen,
  • Marktüberwachung und Dokumentation jederzeit bestehen.

Life Sciences Law begleitet Unternehmen durch alle rechtlichen Schritte – vom Aufbau regulatorischer Grundlagen bis zur Absicherung im täglichen Geschäftsbetrieb.

Sicherheitsbewertung, Inhaltsstoffe und regulatorische Prüfung

Die Sicherheit kosmetischer Mittel ist der zentrale Prüfstein des Kosmetikrechts. Jedes Produkt benötigt eine belastbare Sicherheitsbewertung, ein vollständiges Produktdossier und eine konsequente Kosmetik Compliance. Dies gilt besonders für neue Formulierungen, Nanomaterialien, CMR-Stoffe oder innovative Konservierungssysteme.

Unternehmen müssen nachweisen, dass Inhaltsstoffe zulässig sind und keine Gesundheitsrisiken bestehen. Auch Trends wie Mikroplastik-Alternativen oder vegane und personalisierte Kosmetik erhöhen die regulatorischen Anforderungen.

  • Sicherheitsbewertung und toxikologische Prüfung
  • Bewertung verbotener oder reglementierter Stoffe
  • Anforderungen an Nanomaterialien, Allergene und neue Wirkstoffe

Eine klare regulatorische Grundlage schafft Sicherheit für Produktentwicklung und Marktpositionierung.

Produktkennzeichnung, Verpackung und INCI

Korrekte Kennzeichnung entscheidet über Verkehrsfähigkeit und Verbrauchervertrauen. Dazu gehören INCI-Deklaration, Pflichtangaben, Haltbarkeit, Chargencodes und sprachliche Anforderungen. Fehler in der Etikettierung führen schnell zu Beanstandungen oder Abmahnungen.

Auch Kosmetik Siegel, QR-Codes für digitale Pflichtinformationen und Nachhaltigkeitskennzeichnungen gewinnen an Bedeutung. Unternehmen benötigen hier klare rechtliche Leitlinien, um Transparenz zu fördern und zugleich Greenwashing-Risiken zu vermeiden.

  • INCI und Pflichtkennzeichnung
  • Etikettierung nach EU-Kosmetikverordnung
  • Prüfung moderner Kennzeichnungs- und Siegelkonzepte

So wird die Verpackung zu einem rechtssicheren und wirkungsvollen Kommunikationsinstrument.

Werbung, Claims und Marketingstrategie

Werbeaussagen müssen belegbar und nicht irreführend sein. Gerade in der Kosmetikbranche entstehen schnell Grenzfälle, etwa bei Wirkversprechen, Anti-Aging-Claims oder botanischen Wirkstoffen.

Auch Social-Media-Kampagnen und Influencer-Marketing erfordern rechtliche Prüfung, da unzulässige Aussagen oft zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Eine klare Claim Kontrolle schützt vor Risiken und erleichtert kreative Kommunikation.

  • Prüfung von Claims und wissenschaftlicher Belegbarkeit
  • Abgrenzung zu gesundheitsbezogener Werbung
  • Risikobeurteilung bei Influencer- und Online-Marketing

Rechtskonformes Marketing stärkt Markenposition und Produktsicherheit.

Produktentwicklung, Herstellung und Markteintritt 

Kosmetikentwicklung und Kosmetikproduktion erfordern frühzeitige regulatorische Begleitung. Bereits bei der Formulierung müssen die Zulässigkeit der Inhaltsstoffe, Claims und potenzielle Abgrenzungsfragen berücksichtigt werden.

Ein vollständiges Produktdossier, die Verantwortliche Person und die CPNP-Notifizierung sind Voraussetzung für den Markteintritt. Für den Import von kosmetischen Mitteln gelten zusätzliche Vorgaben zu Dokumentation, GMP, Verkehrsfähigkeit und Qualitätsnachweisen.

  • Produktdossier und Verantwortliche Person
  • CPNP-Notifizierung und GMP-Konformität
  • Anforderungen an Import und Export kosmetischer Mittel

Eine strukturierte regulatorische Planung verhindert Verzögerungen und minimiert Haftungsrisiken.

Naturkosmetik, Claims und neue Beauty-Trends 

Naturkosmetik, vegane Formulierungen, Bio-Standards, nachhaltige Rohstoffe und personalisierte Kosmetik gewinnen stark an Bedeutung. Gleichzeitig steigen die regulatorischen Anforderungen – insbesondere bei Claims wie „natürlich“, „clean“, „vegan“ oder „frei von“.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass Formulierungen, Siegel und Werbeaussagen die strengen Vorgaben erfüllen. Besonderes Augenmerk gilt Greenwashing-Risiken, CBD-Kosmetik und innovativen, technologiebasierten Produktkonzepten.

  • Bewertung von Natur- und Bio-Claims
  • rechtliche Bewertung nachhaltiger und „Free-from“-Aussagen
  • Anforderungen bei CBD- und personalisierter Kosmetik

Klare Leitlinien schaffen Sicherheit in einem hochdynamischen Markt.

Händler, Beauty-Salons und kosmetische Dienstleistungen

Händler und Beauty-Salons tragen Verantwortung für die Einhaltung aller kosmetikrechtlichen Vorgaben. Online-Shops müssen prüfen, ob Kennzeichnung, Produktinformationen und Pflichtangaben vollständig sind.

Bei kosmetischen Dienstleistungen wie Microneedling, Peelings, Laser- oder Permanent-Make-up-Verfahren entstehen häufig Grenzbereiche zum Medizinprodukterecht, die rechtliche Einordnung erfordern.

  • Pflichten von Händlern und Online-Shops
  • rechtliche Abgrenzung kosmetischer Behandlungen
  • Risiken bei Geräten und apparativen Verfahren

Durch klare Prozesse lassen sich Haftungs- und Wettbewerbsrisiken wirksam reduzieren.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

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Warum Life Sciences Law im Kosmetikrecht ?

Life Sciences Law verbindet spezialisierte Rechtsberatung mit echter Führungserfahrung aus der Life-Sciences-Branche. Ralph Schäfer ist seit 27 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und ist seitdem in unterschiedlichen Rollen als Unternehmensjurist, intern und extern, und Geschäftsleiter in internationalen Unternehmen, u.a. als General Counsel und Vorstand eines börsennotierten Biotechunternehmens, und Verbänden tätig.

Dazu gehören unter anderem:

  • 10+ Jahre als General Counsel und Syndikusanwalt  internationaler, börsennotierter Medizintechnik-, Biotech- und Pharmaunternehmen
  • langjährige Verantwortung in leitenden Positionen, langjähriges Mitglied des Management- Teams, sowie als Vorstand eines börsennotierten Biotechunternehmens, mit Schwerpunkt Recht, Compliance, Strategie und Regulierung
  • langjährige Erfahrung als Compliance Officer eines börsennotierten Biotechunternehmens
  • umfassende Erfahrung an der Schnittstelle von Pharma, Biotech, MedTech und Health Care
  • Lösungsfinder, Strategiepartner sowie rechtlicher Lotse für Vorstand und Aufsichtsräte

Diese Kombination aus juristischer Expertise und operativer Managementpraxis ermöglicht Beratung, die rechtlich präzise, wirtschaftlich tragfähig und praktisch umsetzbar ist. Die Kanzlei steht für eine persönliche, pragmatische und ethisch ausgerichtete Begleitung im hochregulierten Life-Sciences-Umfeld.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Kosmetikrecht

Sie definiert Sicherheitsanforderungen, Inhaltsstoffregelungen, Kennzeichnungspflichten, Werbevorgaben sowie die Rolle der verantwortlichen Person. Jedes Produkt muss sicher, korrekt gekennzeichnet und im CPNP registriert sein.
Die Verantwortliche Person ist juristisch für die Einhaltung aller kosmetikrechtlichen Vorgaben verantwortlich. Ohne sie darf kein Produkt in der EU in Verkehr gebracht werden.
Nur zugelassene und sichere Stoffe dürfen verwendet werden. Allergene, Konservierungsstoffe, Nanomaterialien und CMR-Stoffe unterliegen strengen Vorgaben und müssen toxikologisch bewertet werden.
Pflichtangaben umfassen INCI-Liste, Mengenangaben, Haltbarkeitsinformationen, Chargencode, Herstellerangaben und spezifische Warnhinweise. Fehler führen schnell zu Beanstandungen.
Wenn Claims nicht belegbar sind, wissenschaftlich nicht haltbar oder Erwartungen wecken, die das Produkt nicht erfüllt. Besonders sensibel sind Wirkversprechen, Anti-Aging-Claims oder Vergleiche mit pharmazeutischen Effekten.
Das Produktdossier enthält Sicherheitsbewertung, Herstellungsverfahren, Daten zur Zusammensetzung, Studien, Verpackungsinformationen und Nachweise zu Claims. Es muss jederzeit für Behörden verfügbar sein.
Für Natur- oder Bio-Kosmetik gelten häufig zusätzliche Standards privater Zertifizierer. Gleichzeitig müssen alle Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung erfüllt werden. „Free-from“-Claims bergen Greenwashing-Risiken.
Vor dem Inverkehrbringen jedes kosmetischen Produkts. Ohne vollständige Notifizierung besteht ein Vertriebsverbot.
Händler müssen prüfen, ob Produkte korrekt gekennzeichnet und sicher sind. Mängel müssen gemeldet und gegebenenfalls Korrekturen oder Rücknahmen veranlasst werden.
Anwaltliche Beratung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es um Produktentwicklung, Sicherheitsbewertungen, die Prüfung von Werbeaussagen, den Umgang mit Abmahnungen, Fragen zu Import und Vertrieb oder rechtliche Aspekte neuer Beauty-Trends wie CBD-Kosmetik oder personalisierte Produkte geht.

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