Veröffentlichungen

Kein Desinfektionsmittel mehr? – Das mach‘ ich jetzt selbst!
(Ästhetische Dermatologie, Ausgabe 1/2020)

Das Coronavirus stellt das Gesundheitssystem in vielerlei Hinsicht vor große Herausforderungen. Was sich nun deutlich zeigt, ist die Fragilität von Lieferketten und die enorme Abhängigkeit der Europäer von weit entfernten Produktionsstätten in Asien und Indien. Das hat mitunter auch in medizinischen Fachkreisen den Gedanken der Eigenproduktion aufkommen lassen. Eine Notsituation, in der wir uns zweifelsohne befinden, führt naturgemäß zu Ausnahmeregelungen und erleichterten Marktzugangsvoraussetzungen für medizinische Produkte.
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Umgang mit dem Coronavirus bei Heilpraktikern 
(Netzwerk Heilpraktiker für ästhetische Medizin, März 2020)

Das Coronavirus hält Deutschland in Atem; in Bayern wurde der Katastrophenfall ausgerufen, die Bundesregierung hat weitreichende Maßnahmen zur Unterbrechung der Verbreitung des Virus sowie der Finanzierung und Sicherung der Liquidität von Unternehmen ins Leben gerufen.  
Welche rechtlichen Möglichkeiten und Handlungsempfehlungen be-stehen nun für den Umgang mit den möglichen Folgen durch das Virus für Heilpraktiker? 
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Richtigstellung der Berichterstattung über die Berufsausübung der Heilpraktiker in einzelnen Medien
(Netzwerk Heilpraktiker für ästhetische Medizin, Januar 2020)

Nach dem Heilpraktikergesetz sind Ärzte und Heilpraktiker gleichermaßen zur Ausübung der Heilkunde berechtigt. Die Ausübung der Heilkunde umfasst dabei jede „berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.”
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Wer darf was? Zum Arztvorbehalt in der Ästhetischen Medizin
(Ästhetische Dermatologie, Ausgabe 3/2018)

Ärzte dürfen eigentlich alles im Bereich der Ästhetischen Medizin – meint man. Das meinen auch die Ärzte selbst. Wenn die Ärzte alles dürfen, was dürfen dann die anderen Berufsgruppen wie z.B. Heilpraktiker oder Kosmetiker?
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Heilpraktiker: Rechte und Pflichten
(Ästhetische Dermatologie, Ausgabe 2/2018)

Heilpraktiker stehen immer wieder im Fokus der allgemeinen Aufmerksamkeit. Vor allem der Skandal um fehlerhafte Krebstherapien in einer Praxis in Nordrhein-Westfalen hat Stürme der Entrüstung in Politik und Ärzteschaft hervorgerufen. Doch ist die Kritik an diesem Berufsbild wirklich gerechtfertigt oder gibt es wie so oft ein paar “schwarze Schafe“, die das Gesamtbild verzerren?
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“Ich straffe doch nur die Haut” – wo Kosmetik aufhört und Medizin anfängt 
(Ästhetische Dermatologie, Ausgabe 1/2018)

Schönheitsbehandlungen bewegen sich häufig in einem Spannungsfeld zwischen medizinischer Anwendung und reiner Kosmetik. Was für den Patienten zunächst keine größere Rolle spielt, kann für den jeweiligen Behandler gravierende rechtliche Konsequenzen haben. Denn auch eine Behandlung, die nur der Verjüngung oder Verschönerung gilt, kann Ausübung der Heilkunde darstellen und damit der Erlaubnispflicht unterliegen.
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